Tönisvorst, 01.10.2018.

Die DSGVO – immer noch aktuell oder schon ein alter Hut?

Am 25. Mai 2018 war es soweit: Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) trat in Kraft.

Diese ist europaweit gültig und bedeutet eine an die aktuellen technologischen Möglichkeiten angepasste Weiterentwicklung des bisher gültigen Datenschutzes. Gesetzt wurde der Grundstein der DSGVO bereits in der Datenschutzrichtlinie von 1995. Diese wurde 2016 von der EU verbindlich angenommen und musste innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist in allen Ländern eingeführt werden.

 

Inhalt der DSGVO

Worum geht es?

Die Datenschutzgrundverordnung wirkt sich überall dort aus, wo es um den Umgang mit personenbezogenen Daten geht. Hierzu zählen laut Art. 4 (1) DSGVO „(…) alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung (…) identifiziert werden kann“.

Somit unterliegen nicht nur persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Ausweis-Nummer, KFZ-Kennzeichen o.ä. der DSGVO, sondern auch die IP-Adresse, mittels der ein Internetuser genau zugeordnet werden kann.

Auch im Marketing, und hier im Speziellen dem Online-Marketing, sind die Auswirkungen dieser neuen Gesetzgebung umfassend.

Unternehmen sind dann betroffen und aufgefordert, spezifische Datenschutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn auch nur ein Punkt Anwendung findet:

  • Der Betrieb einer eigenen Unternehmens-Website
  • Zusammenarbeit mit Dienstleistern, sogenannten Auftragsdatenverarbeitern (bspw. der Server-Betreiber, bei dem Ihre Internetseite liegt) 
  • Target-Advertising (zielgerichtete Ausspielung von Online-Werbung gegenüber einem Internetnutzer) oder
  • E-Mail-Marketing.

Ungeachtet dessen bleiben selbstverständlich das Urheberrecht (UrhG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, hier u.a. §7) in ihrer Gültigkeit unberührt.Doch mittlerweile ist es ruhiger um den Datenschutz geworden, auch wenn Fälle wie jüngst der Datendiebstahl bei Facebook bekannt werden.

Nicht wenige verbinden mit der Einführung der DSGVO Stress – manche Panik. Schuld daran waren unzählige Informationen bzw. Halbinformationen, die von allen Seiten auf einen einströmten – wobei eigentlich keiner so genau Bescheid wusste.

Wichtig ist, das Thema jetzt nicht zu vernachlässigen! Zwar ist die vielfach angekündigte Abmahnwelle bislang ausgeblieben, was aber auch bedeutet, dass sie, bei zunehmend eindeutigerer Rechtslage, doch noch kommen kann.

Daher ist Informiertheit das A und O: eine zeitnahe Kenntnis über Neuigkeiten und eventuell erforderliche Maßnahmen ermöglichen hier die Internetseiten der jeweiligen Datenschutzbeauftragen der Länder. Diese stellen regelmäßig wertvolle Informationen, Umsetzungstipps und eine Auswahl an Mustertexten bereit, die sich vielfach bequem als RSS-Feed abonnieren lassen.

 

 

Liste der Datenschutzbeauftragen aller Länder:

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/datenschutzbeauftragte-von-bund-und-laendern

für Nordrhein-Westfalen:

https://www.ldi.nrw.de

 

 

Gerne unterstützt Sie die ProM factory bei der rechtskonformen Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in Ihrem Marketing. Sprechen Sie uns an.